- Januar 21, 2020
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Kfz-Sachverständigenbüro Peter Gabriel – Ihr Spezialist für Schaden- und Wertgutachten
Januar 2020
Höher oder tiefer nur nach verpflichtenden Vorgaben
Tieferlegungen oder auch die Erhöhung des Fahrzeugaufbaus, etwa bei Geländewagen, sind mit die häufigsten am Serienfahrzeug vorgenommenen Änderungen. Doch auch für „höher“ oder „tiefer“ gelten klare Vorschriften. Die KÜS gibt hierzu wichtige Ratschläge.
Das Ganze beginnt mit der Änderung am Fahrwerk. Straffer oder komfortabler gegenüber der Serie soll es werden, so lautet meist der Anspruch. Wird ordentlich gearbeitet, so hat man die Änderung der Fahrdynamik und auch den ausreichenden Abstand der Räder zu den angrenzenden Bauteilen im Blick. Ein häufiges Versäumnis ist allerdings die Nichtbeachtung der Mindesthöhen.
Für die Beleuchtungseinrichtungen gibt es Vorgaben. Die EU-Norm definiert die Mindesthöhe von Schluss- und Bremsleuchten bei mindestens 35 Zentimetern und die der Abblendscheinwerfer sogar bei [...]